Die Förderung des Straßenbaus in den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes ist ein wichtiger Baustein der nordrhein-westfälischen Verkehrspolitik. Noch bis einschließlich 2019 wird die Förderkulisse im Wesentlichen aus den Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz finanziert. Ab 2020 wird das Land die Finanzierung vollständig aus eigenen Haushaltsmitteln übernehmen. Zuwendungsfähig sind grundsätzlich sämtliche Maßnahmenarten, die in den auf dieser Seite abrufbaren Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) aufgeführt sind.
Zuständige Bewilligungsbehörden sind die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen hat das jeweilige Dezernat 25 umfangreiche Detailinformationen zum Förderbereich kommunaler Straßenbau bereitgestellt.