Die Veröffentlichung der in NRW anerkannten RAP Stra – Prüfstellen erfolgt im Heft „Güteüberwachung im Straßenbau NRW“.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Anerkennung von Prüfstellen durch das
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,
Referat Auftragswesen, Straßenautechnik und Forschung, Emilie-Preyer-Platz 1, 40479 Düsseldorf,
Tel.: 0211-3843-3216, E-Mail: gueteueberwachung@vm.nrw.de
RAP Stra 15
Die RAP Stra 15 wurde in NRW mit Änderungen eingeführt. Näheres hierzu:
Download der Datei "Einführung RAP Str 2015"
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der RAP Stra 15 aufgeführt. Diese kann beim Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erworben werden. (www.fgsv-verlag.de; FGSV-Nr. 916; ISBN 978-386446-139-2)
Die aktuellen Listen der Prüfverfahren für die jeweiligen Fachgebiete können auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen eingesehen werden.
Die jährliche Erklärung zur Bestätigung der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß den RAP Stra 15 im Straßenbau NRW wird regelmäßig von der anerkennenden Behörde überarbeitet.
Erklärung zur Bestätigung der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß den RAP Stra 15 des Landes NRW
Ab dem 13.8.15 gilt für durch das VM anerkannte Prüfstellen, dass diese in Ihren Äußerungen, Schriftstücken und Prüfberichten sowie in sonstigen Veröffentlichungen folgenden Text der Anerkennungsbescheinigung aufnehmen:
- Durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen – III.1-……-30-05/48. ………….. vom …………….. für die Fachgebiete / Prüfungsarten ……………….. gem. RAP Stra 15 anerkannt.
Beispiel:
Durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen – III.1-Now-30-05/48.999 vom 30. September 2015 für die Fachgebiete / Prüfungsarten A1, A3, A4, B3, B4, C3, C4, D0, D3, D4, F3, F4, G3, G4, H1, H3, H4, I2, I3 und I4 gem. RAP Stra 15 anerkannt.
Dieser Text darf nur in vollem Wortlaut wiedergegeben werden.
Die Matrix der RAP Stra Anerkennungsurkunde ist nicht geeignet, die Anerkennung des Landes NRW sachgerecht und vollständig wiederzugeben.
Die Bast hat die Liste der einzureichenden Unterlagen für die Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach den RAP Str auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Download:
https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Strassenbau/Qualitaetsbewertung/Anerkennung/pdf/Anerkennungsvoraussetzungen.pdf?__blob=publicationFile&v=7