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Straßenbau

Mineralische Abfälle

In Nordrhein-Westfalen fallen bei industriellen Prozessen und in der Bauwirtschaft große Mengen an mineralischen Stoffen an, die als Wertstoffe z. B. im Straßenbau wiederverwertet werden können.

Für die öffentlich-rechtlichen Träger der Baulast (Straßenbauverwaltungen des Landes, der Kreise, Städte und Gemeinden) gelten die Erlasse beim Einsatz güteüberwachter mineralischer Stoffe unmittelbar.

In anderen Fällen (Firmen, private Bauherren etc.) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wobei die Anforderungen analog gelten. Die Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt), in deren Zuständigkeitsbereich die Baumaßnahme durchgeführt wird, zu beantragen.

Hinweise für die Anwendung geben Ihnen die Leitfäden

Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in
Nordrhein-Westfalen

Eisenhüttenschlacke: Wertvoller Rohstoff für einen nachhaltigen Verkehrswegebau in Nordrhein-Westfalen

Die Mindestvorgabe der produkt- und gesteinsneutralen Ausschreibung gem. Abschn. 6.1 des o. a.  Leitfadens, dient der Förderung des Einsatzes von Ersatzbaustoffen bei technischer Gleichwertigkeit sowie gegebener Umweltverträglichkeit güteüberwachter Ersatzbaustoffe im Sinne der Kreislaufwirtschaft und der Schonung natürlicher Ressourcen.

Zu beachten ist der Erlass des Umweltministeriums vom 6. September 2005 zur "Ausschreibungen von mineralischen Stoffen bei öffentlichen Baumaßnahmen".

Der Leitfaden kann für die übrigen in den Gemeinsamen Runderlassen geregelten Industriellen Nebenprodukten sinngemäß angewendet werden.

Die Ministerien für Umwelt und Verkehr des Landes NRW haben mit den sogenannten "Verwertererlassen" die Anforderungen an die Verwertung in NRW festgelegt. Die Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau ist geregelt im Gem.RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A 3 - 32-40/45 - und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV - 3 - 953-26308 - IV - 8 - 1573-30052 - v. 9.10.2001.


Ergänzend ist folgendes geregelt:

Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau im Gem.RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV - 3 - 953-26308 - IV - 8 - 1573 - 30052 - u. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A 3 - 32-40/45 - v. 9.10.2001

Recycling-Baustoffe werden nach ihren wasserwirtschaftlichen Merkmalen in eine bessere Qualität (RCL I) und eine schlechtere Qualität (RCL II) unterschieden.

Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau im Gem. RdErl. d. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV - 3 - 953-26308 - IV - 8 - 1573-30052 - u. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A 3 - 32-40/45 - v. 9.10.2001

Für folgende mineralische Stoffe werden hier Regelungen getroffen:

  • LDS  LD-Schlacke aus der Erzeugung von Massen- und  Qualitätsstählen
  • EOS  Elektroofenschlacke aus der Erzeugung von
  •  Massen- und Qualitätsstählen
  • HOS  Hochofenstückschlacke
  • HS  Hüttensand
  • SFA  Steinkohlenflugasche aus Trocken- und Schmelzfeuerung
  • SKA  Kesselasche aus Steinkohlenfeuerung
  • WB I  Waschberge aus der Steinkohlengewinnung mit geringerer  Salzbelastung
  • WB II  Waschberge aus der Steinkohlengewinnung mit höherer  Salzbelastung
  • GRS  Gießereirestsand
  • GKOS  Gießerei-Kupolofenschlacke

Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau im Gem. RdErl. d. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV - 3 - 953-26308 – IV – 8 – 1573-30052 - u. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr- VI A 3- 32-40/45 - v. 9.10.2001

Die Hausmüllverbrennungsaschen werden nach ihren wasserwirtschaftlichen Merkmalen in bessere Qualität (HMVA I) und schlechtere Qualität (HMVA II) unterschieden.

Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen- und Erdbau im Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV - 3 - 953-26308 – IV – 8 – 1573-30052 - u. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung - III A 3 - 32-40/45 – v. 14.9.2004

Metallhüttenschlacken, d.h. Schlacken aus der Erzeugung von Nichteisenmetallen sind im Sinne dieses Erlasses:

  • ZNWS Wälzschlacke aus der Entzinkung
  • CRS  Stückschlacke aus der Ferrochromerzeugung
  • CUS Stückschlacke aus der Kupfererzeugung
  • CUG  Schlackengranulat aus der Kupfererzeugung
  • ZNG Schlackengranulat aus der Zinkerzeugung
  • PBG  Schlackengranulat aus der Bleierzeugung.

Zuordnung von Eisenhüttenschlacken, die in ihrer Bezeichnung bisher nicht in dem Gem.RdErl. „Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau“ vom 09.10.2001 enthalten sind.

SOS - Schachtofenschlacke

Die Ausgangsstoffe der Schlacke sind mit den Ausgangsstoffen bei der Entstehung von Hochofenschlacke vergleichbar. Der Schmelzprozess zur Erzeugung des Roheisens und der Schlacke findet jedoch nicht in einem Hochofen, sondern in einem Schachtofen statt.

Als flüssige Gesteinsschmelze erstarren Schachtofenschlacken / Hochofenschlacken je nach Abkühlbedingungen zu einem kristallinen bis glasigen, grauen, mehr oder wenig porigen Mineralstoff.

Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit kann die Schachtofenschlacke wie eine Hochofenstückschlacke gemäß Rd.Erl. MUNLV/MWMEV (2001), Tab. 5a (HOS) behandelt werden.

HMGM - Hüttenmineralstoffgemisch

Hüttenmineralstoffgemisch besteht laut Definition der TL BuB E StB 09, Ziff. 1.3 aus separierten und aufbereiteten Mineralstoffen aus dem Hüttenwerksbetrieb der Eisen- und Stahlindustrie, die ausschließlich aus Eisenhüttenschlacken und nicht getrennt erfassten feuerfesten Materialien bestehen.

In der Regel besteht der überwiegende Anteil aus Stahlwerksschlacke, evtl. auftretende Anteile an Hochofenschlacke sind vernachlässigbar gering. Welcher Schlackentyp für eine wasserwirtschaftliche Zuordnung maßgebend ist, wird durch die Angaben in der WPK des Herstellers in Verbindung mit dem regelmäßigen Nachweis gesteinsspezifischer Parameter (Rohdichte) durch die Überwachungsstelle festgelegt. 

Bei einem überwiegenden Anteil z. B. an LD-Schlacke kann das HMGM hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit wie eine LD-Schlacke gemäß Rd.Erl. MUNLV/MWMEV (2001), Tab. 5a (LDS) behandelt werden.

Thermisch beanspruchter Natursand/HOS-Gemisch

Die Ausgangsstoffe dieses Baustoffgemisches bestehen aus einem prozessbedingt rötlich gefärbten Natursand der Ausgangskörnung 0/2 mm mit Anteilen von Hochofenstückschlacke bis 8 mm. Der Natursand findet im Granulationsprozess des Hochofenbetriebs Verwendung als Auskleidung von Rinnen und Resteisenlöchern und erfährt dabei eine thermische Beanspruchung. In unregelmäßigen Abständen wird der Sand ausgebaut und wiederaufbereitet. Das daraus entstehende Baustoffgemisch enthält Anteile von Hochofenstückschlacke bis 8 mm.

Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit kann das entstandene Baustoffgemisch wie eine Hochofenstückschlacke gemäß Rd. Erl. MUNLV/MWMEV (2001), Tab. 5 a (HOS) behandelt werden.

 

Hinweise zur Probenahme und Analyse von güteüberwachten mineralischen Stoffen enthält das Merkblatt des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Methodensammlung/Feststoffanalyse

Der Erlass des Verkehrsministeriums vom 29. November 2013 zu "Testate für Ersatzbaustoffe " ist von den in NRW anerkannten RAP Stra Prüfstellen zu beachten.

Download Erlass vom 29.11.13

Download Hinweise zum Ausfüllen der Testate vom 18.9.14

 

Die Veröffentlichung der in NRW güteüberwachten Ersatzbaustoffe erfolgt im Heft „Güteüberwachung im Straßenbau NRW“ und auf dieser Internetseite.

 


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