Einführung Allgemeiner Rundschreiben , Technische Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau NRW ab dem 01.05.2016
Sofern keine gesonderte Regelung des MUNV NRW getroffen wird, gelten Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (ARS) einschließlich der darin aufgeführten Technischen Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse unmittelbar 30 Kalendertage nach deren Veröffentlichung im Verkehrsblatt für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein – Westfalen als eingeführt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=15616&ver=8&val=15616&sg=0&menu=1&vd_back=N
Verzeichnis der veröffentlichten, gültigen Rundschreiben der Abteilung Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Stand: 01.01.2022
Download ARS 01/2022
Hinweis: Nicht alle im ARS 01/2020 aufgeführten Normen / Regelungen sind für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes NRW eingeführt.
Das Verkehrsblatt kann unter http://www.verkehrsblatt.de bezogen werden.
Straßenbau
Brücken- und Ingenieurbau
Kontaktadresse zur Einführung von Normen und Erlasse im Straßenbau NRW
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,
Referat VI.A4 - Auftragswesen, Straßenbautechnik und Forschung
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211 4566 197
0211 4566 772
0211 4566 180