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Radverkehr in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist das Fahrradland Nr. 1 in Deutschland. Die Förderung des Radverkehrs hat eine lange Tradition. In den vergangenen drei Jahrzehnten wurden etwa 1,85 Milliarden Euro in den Bau von rund 9.750 Kilometer Radwegen investiert. Seit 2007 ist das Radverkehrsnetz mit einer einheitlichen Wegweisung beschildert. Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland mit einem solchen flächendeckenden Netz.

Radschnellwege: von der Vision zur Umsetzung

Nordrhein-Westfalen schaut voraus: Ein Netz von Radschnellwegen verbindet – innerstädtische Ziele, die Stadt mit dem Umland, die Zentren untereinander, Wohnung und Arbeitsstelle miteinander und Vieles mehr. Die Vorteile des Radfahrens überzeugen: Es entlastet Umwelt und Straßen, kostet wenig, fördert die Gesundheit und macht auch noch Spaß! Als Pedelec ist das Rad auch für längere Strecken und viele Menschen eine echte Alternative zum Auto.

Darum brauchen wir in Nordrhein-Westfalen ein gut ausgebautes, sicheres Radverkehrsnetz im besten Standard. Das Premiumprodukt für den Radverkehr sind die Radschnellwege – breite, komfortable Verbindungen, auf denen sich die Fahrzeiten in und zwischen den Städten erheblich verkürzen. In NRW radeln wir voraus und bauen sieben große Radschnellwege – auf den ersten Kilometern zwischen Essen und Mülheim/Ruhr können Sie schon heute fahren!

 

Routenplaner für Fahrradstrecken

Zusätzlich mit weiteren Maßnahmen wie der Errichtung von Fahrradstationen an Bahnhöfen, der Ausweisung von touristischen Routen mit dem Fahrrad, der Mobilitätserziehung in den Schulen und nicht zuletzt auch dem Radroutenplaner im Internet  ist es gelungen, den Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich zu steigern.

 

Fahrräder als Alternative für die Mobilität im Nahbereich

Zusammen mit der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.“ (AGFS) fördert die Landesregierung den Fuß- und Radverkehr als eine Alternative für den Verkehr im Nahbereich. Wer Fahrrad fährt, macht in den Innenstädten gleichzeitig Platz für den notwendigen Autoverkehr.

 

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG)

Für Nordrhein-Westfalen, ein Land das sich durch eine hohe Mobilität auszeichnet, ist eine gut ausgebaute Radverkehrsinfrastruktur ein wichtiges politisches Ziel: das Fahrrad gewinnt als eigenständiges Verkehrsmittel und Teil vernetzter Wegeketten an Bedeutung – es ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität. Es handelt sich um ein umwelt- und klimafreundliches, flexibles und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel, das zudem einen Beitrag zur Minderung der Luft- und Lärmbelastung leistet.

Das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in einem deutschen Flächenland bietet die Grundlage zur Verbesserung des Radverkehrs, aber auch des Fußverkehrs. Ziel ist, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern eine sichere Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Es geht um die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Nahmobilitätsinfrastruktur und des öffentlichen Raums.

Gesetz zur Einführung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes

Landtagsdrucksachen Referentenentwurf inkl. Begründung vom 4. Juni 2021

Änderungsantrag der CDU/FDP-Fraktion vom 3. November 2021

Pressemitteilung

Aktionsplan Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

Weiterführende Informationen:

Zusatzinformationen:

Radroutenplaner NRW

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