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Flugzeug

Unbemannte Luftfahrtsysteme - Drohnen

Regelungsrahmen
Drei Betriebskategorien, Drohnenführerschein und Kennzeichnungspflicht: Am 18. Juni 2021 wurden Anpassungen des nationalen Rechts wirksam, welche die unmittelbar geltenden europäischen Vorgaben konkretisieren. Grundgedanke der neuen Regulierung ist ein risikobasierter Ansatz, d.h. je größer das Risiko des Drohnenbetriebes, desto höher sind die Anforderungen an Mensch und Technik.

An wen kann ich mich wenden?
Ansprechpartner für Flugbetrieb in der offenen Kategorie ist die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde. In Nordrhein-Westfalen sind dies für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf die Bezirksregierung Düsseldorf und für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster die Bezirksregierung Münster. Dort werden Sie auch zu Genehmigungen zum Betrieb von Drohnen in bestimmten geografischen Gebieten beraten.

Für Genehmigungen des risikoreicheren Flugbetriebes in der speziellen und der zulassungspflichtigen Kategorie ist seit dem 1. August 2021 für Nordrhein-Westfalen das Luftfahrt-Bundesamt Ansprechpartner.


Antragstellung und weitere Informationen:

• Bezirksregierung Düsseldorf

• Bezirksregierung Münster

• Luftfahrt-Bundesamt


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