Das Ministerium als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
Der Bau und Betrieb von Flugplätzen unterliegt strengen gesetzlichen Regeln, die die zuständigen Behörden fortlaufend überwachen. Das gilt für Flugplätze aller Größenordnungen, vom Internationalen Verkehrsflughafen bis zum Segelfluggelände. Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen ist hierfür hauptverantwortlich.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind hierbei das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) - beides Bundesgesetze, die den Rahmen für die Arbeit des Ministeriums als oberster Luftfahrtbehörde des Landes abstecken.
Die wichtigsten Verwaltungsverfahren
Für den Neubau oder Ausbau von Flugplätzen ist oftmals ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, in dem unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegt wird, auf welchen Flächen bauliche Anlagen errichtet werden dürfen.
Die Aufsichtsbehörden überwachen nicht nur den baulichen Zustand der Flugplätze. Sie sind auch für den Betrieb zuständig und genehmigen, wie viele Starts und Landungen zu welchen Tageszeiten an einem Flughafen erlaubt sind.