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Flugzeug

Luftverkehrsplanung

Das Ministerium als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde

Der Bau und Betrieb von Flugplätzen unterliegt strengen gesetzlichen Regeln, die die zuständigen Behörden fortlaufend überwachen. Das gilt für Flugplätze aller Größenordnungen, vom Internationalen Verkehrsflughafen bis zum Segelfluggelände. Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen ist hierfür hauptverantwortlich.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind hierbei das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) - beides Bundesgesetze, die den Rahmen für die Arbeit des Ministeriums als oberster Luftfahrtbehörde des Landes abstecken.

Die wichtigsten Verwaltungsverfahren

Für den Neubau oder Ausbau von Flugplätzen ist oftmals ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, in dem unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegt wird, auf welchen Flächen bauliche Anlagen errichtet werden dürfen.

Die Aufsichtsbehörden überwachen nicht nur den baulichen Zustand der Flugplätze. Sie sind auch für den Betrieb zuständig und genehmigen, wie viele Starts und Landungen zu welchen Tageszeiten an einem Flughafen erlaubt sind.

Planfeststellungsbeschluss für Vorfeldflächen am Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Vorfelds A am Flughafen Köln/Bonn

Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH vom 16.02.2015 i. d. F. vom 29.02.2016 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses
hier: Offenlage ergänzender und geänderter Unterlagen


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