Allgemeine Infos zur Förderung des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den öffentlichen Personennahverkehr und dabei insbesondere den Schienenpersonennahverkehr mit rund 1,4 bis 1,5 Milliarden Euro jährlich. Die zahlreichen bisherigen Fördertatbestände wurden mit dem neuen Gesetz zu drei Pauschalen bzw. pauschalierten Zuwendungen zusammengefasst:
- Die ÖPNV-Pauschale fließt an die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger sowie in die Fahrzeugförderung im kommunalen ÖPNV. Weitere Landesmittel stehen als Pauschale für den Ausbildungsverkehr zur Verfügung.
- Die SPNV-Pauschale umfasst die Mittel zur Finanzierung des SPNV-Leistungsangebotes sowie die Aufgabenträgerpauschale SPNV.
- Die pauschalierte Investitionsförderung umfasst einen Teil der Zuwendungen für ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen.
Insgesamt werden die Antrags- und Nachweisverfahren für die jeweiligen Aufgabenträger bzw. Verkehrsunternehmen als Mittelempfänger vereinfacht. Sie erhalten deutlich mehr Spielraum für die Verwendung der Pauschalen und entscheiden nun in großen Teilen vor Ort, wie sie das Geld einsetzen wollen. Natürlich bleibt die grundsätzliche Zweckbindung für den ÖPNV erhalten.
Investitionen im besonderen Landesinteresse
Das Land ist auch weiterhin bei überregional bedeutenden Infrastrukturinvestitionen gefordert. Im „ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan“ finden sich unter anderem Maßnahmen an Großbahnhöfen, die Modernisierungsoffensive für kleinere Bahnhöfe (MOF 2) oder Investitionen in neue Technologien.
SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse
Auch dort, wo eine übergreifende Koordination gefragt ist, kommt dem Land eine besondere Rolle zu. So legt es im Einvernehmen mit den drei SPNV-Kooperationsräumen ein „SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse“ fest.
Es umfasst überregionale, für die Erschließung aller Landesteile wichtige Verbindungen, sichert ein Netz lang laufender, schneller Verbindungen zwischen den Oberzentren und stärkt regionale Standorte, indem es diese an die Ballungszentren anbindet. So garantiert es eine interregionale Erreichbarkeit, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes stärkt.
Das Netz in besonderem Landesinteresse umfasst höchstens 40 Millionen Zugkilometer. Es muss von den SPNV-Aufgabenträgern bestellt werden; wird aber vom jeweiligen Kooperationsraum gemeinsam mit dem übrigen Netz verwaltet und aus der SPNV-Pauschale finanziert.
Kompetenzcenter
Um die landesweite Koordination und Beratung der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zu zentralen Themen sicherzustellen, fördert das Land insgesamt 4 Kompetenzcenter (KC), die bei den unterschiedlichen Kooperationsräumen angesiedelt sind:
Kompetenzcenter Digitalisierung (KC D)
Kompetenzcenter Integraler Taktfahrplan (KC ITF)
Kompetenzcenter Marketing (KC M)
Kompetenzcenter Sicherheit (KC S)
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter
www.kompetenzcenter.nrw
Zuwendungen nach § 14 ÖPNVG NRW zur Digitalisierung im ÖPNV
Vor dem Hintergrund der „Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen“ der Landesregierung kommt der Digitalisierung ein besonderer Stellenwert zu. Nach § 14 ÖPNVG NRW fördert das Land sonstige Maßnahmen im besonderen Landesinteresse, die dem ÖPNV dienen. Hierzu gehören u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität im ÖPNV sowie Bürgerbusvorhaben (Organisationsausgaben und Bürgerbusfahrzeuge). Die qualitätsverbessernden Maßnahmen in dieser Titelgruppe haben einen Digitalisierungs- und Vernetzungsschwerpunkt. Darüber hinaus werden aus der Titelgruppe die Verpflichtungen des Landes gemäß Beitritt zur Konvention über das Zusammenwirken von Bund und Ländern für eine deutschlandweite Fahrgastinformation (DELFI 2020) beglichen. Für die Umsetzung von DELFI 2020 sind Mitgliedsbeiträge sowie weitere Kosten zu leisten. Hier sind auch die Mittel zur Vermarktung der Dachkampagne „mobil.nrw“, die die bisherige Gemeinschaftsinitiative „Busse & Bahnen NRW“ ersetzt, veranschlagt.
Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)
Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen
Liquiditätsprobleme bei Busunternehmen verhindern: Land beschließt die sofortige Auszahlung der Pauschalmittel für den ÖPNV
Worum geht es?
Busunternehmen, die im Auftrag der Städte und Gemeinden vor allem Schüler- und Linienverkehre abwickeln, stehen aufgrund der Corona-Krise derzeit vor teils drastischen Einnahmerückgängen.
Wie unterstützt das Land diese Busunternehmen?
Um aus den Einnahmeausfällen resultierende Liquiditätsengpässe bei den Verkehrsunternehmen des ÖPNV zu verringern, hat das Verkehrsministerium am 19. März 2020 die sofortige Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale in Höhe von 130 Millionen Euro sowie die sofortige Auszahlung der noch zur Verfügung stehenden Mittel aus der ÖPNV-Pauschale an die Kommunen auf den Weg gebracht.
Wieviel Geld steht zur Verfügung?
Insgesamt werden 227,5 Millionen Euro aus geplanten Mitteln des Landeshaushalts vorzeitig ausgezahlt. Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Wir helfen, wo wir können. Ich bitte die Kommunen darum, von den damit eröffneten Möglichkeiten zur Unterstützung der Verkehrsunternehmen und ihrer Subunternehmen in der aktuellen Krisenlage aktiv Gebrauch zu machen. So können drohende Insolvenzen abgewendet werden.“
Wer ist Ansprechpartner?
Unternehmen, die Buslinien im ÖPNV betreiben, sollten Kontakt zu den ÖPNV-Aufgabenträgern aufnehmen. Aufgabenträger des ÖPNV sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte mit eigenen Verkehrsunternehmen. Die Aufgabenträger sind für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV vor Ort verantwortlich. Mit den Aufgabenträgern sollten die Busunternehmen die Modalitäten einer vorzeitigen Auszahlung der Pauschalmittel durch den Aufgabenträger abstimmen. Sofern die Unternehmen als Subunternehmen für die konzessionierten ÖPNV-Unternehmen tätig sind, sollte der Kontakt zum Auftraggeber, also dem verantwortlichen ÖPNV-Unternehmen, gesucht werden.
Wie verhält es sich mit dem freigestellten Schülerverkehr?
Beim freigestellten Schülerverkehr handelt es sich nicht um ÖPNV, sondern um Busse, die der Schulträger eigens zur Schülerbeföderung zur Schule oder zum Schwimmbad anmietet. Hier gibt es ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem jeweiligen Schulträger (in den meisten Fällen die Kommune, bei Ersatzschulen freie oder kirchliche Träger). Auch hier stellt die Einstellung der Verkehre aufgrund der Schulschließungen eine finanzielle Belastung der Unternehmen dar, die zu Liquiditätsengpässen führen kann. Die Mittel des Landes für den ÖPNV können hier allerdings nicht genutzt werden.
Analog zur Initiative des Landes für den ÖPNV könnten die Schulträger öffentlicher Schulen, die den Schülerverkehr aus der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Schulpauschale finanzieren, Vorauszahlungen auf die noch zu erbringenden Leistungen im weiteren Jahresverlauf prüfen. So würde die Liquidität der Unternehmen kurzfristig verbessert. Ohne Schulschließungen wären die Zahlungen in größerem Umfang zu leisten gewesen, so dass die Schulträger über die entsprechenden Haushaltsmittel verfügen müssten.