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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit


Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (VM NRW) ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.vm.nrw.de und wurde am 22. September 2020 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Wir haben den Webauftritt durch IT.NRW erstellen lassen. Als die Internetseite 2011 erstellt wurde, hat sie die damals relevanten BITV-Tests auf Barrierefreiheit bestanden.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem mit pdf-Dokumenten, die häufig nicht ausreichend barrierefrei sind. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Wir arbeiten derzeit an einer neuen Webseite für das Verkehrsministerium NRW. Mit der neuen Webseite wird sich auch die Zugänglichkeit der Webseite verbessern. Dafür bitten wir jedoch noch um etwas Geduld.

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 zu Düsseldorf erstellt.

Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website:
https://www.vm.nrw.de/ministerium/kontakt/index.php

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat MB4
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211-3843-0

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die nachfolgende E-Mail-Adresse senden:
ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de  

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier:
www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier:
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik


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