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Corona-Virus - Maßnahmen im Bereich ÖPNV/Nahverkehr

Weitere Landesmittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm können jetzt abgerufen werden

Anträge für zeitnahe Vorauszahlungen ab sofort möglich. Während der Corona-Pandemie sind Busse und Bahnen regelmäßig und zuverlässig gefahren, obwohl viel weniger Menschen unterwegs waren. Um die wirtschaftlichen Schäden auszugleichen, die während der Pandemie entstanden sind, springt das Land  auch im Jahr 2021 mit dem ÖPNV-Rettungsschirm ein. Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr können ab sofort Anträge auf Erstattung der Schäden stellen. Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat die aktuelle Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszahlungen des Jahres 2021 veröffentlicht.

Die Antragstellung ist ab sofort über ein Antragsformular möglich.
Das Formular für Verkehrsunternehmen finden Sie hier
Das Formular für Aufgabenträger finden Sie hier
Die Richtlinie zum Rettungsschirm finden Sie hier


Die Anträge sind an die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung zu richten.

Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie (Richtlinien Corona-Schülerverkehr)

Das Land fördert Mehrausgaben für zusätzlich eingesetzte Fahrzeuge im Schülerverkehr. Förderfähig sind dabei Verstärkerfahrten im ÖPNV, parallele freigestellte Schülerverkehre als Ergänzung zum ÖPNV sowie die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten im freigestellten Schülerverkehr. Über die bisherige Förderung hinaus können nach den Weihnachtsferien auch zusätzliche Fahrten in Kleinbussen zu Förderschulen gefördert werden, wenn in einzelnen Fahrzeugen Förderschüler aus medizinischen oder tatsächlichen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen.

Das Land stellt bis zu den Weihnachtsferien damit insgesamt 51,3 Mio. Euro für zusätzliche Schülerverkehre während der Corona-Pandemie bereit. Die Richtlinie sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Förderanträge können bei den zuständigen Bezirksregierungen gestellt werden.

Die Richtlinie finden Sie hier

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung



Sonderfahrplan für den NRW-Schienenverkehr

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen haben gemeinsam mit den Aufgabenträgern VRR, NVR und NWL einen Sonderfahrplan für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, der ab Samstag (21. März) schrittweise umgesetzt wird und vorerst bis 19. April gilt. Der neue Fahrplan führt zu einer deutlichen Reduzierung des Angebots auf den meisten Linien von S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress. Insgesamt werden die Leistungen etwa um die Hälfte reduziert. Zugleich wird gewährleistet, dass ausreichend Fahrzeuge zum Einsatz kommen, um die Infektionsgefahr für die Fahrgäste möglichst gering zu halten.

„Mit dem Sonderfahrplan stellen wir eine stabile Grundversorgung sicher. Menschen, die auf den Nahverkehr bei der Bahn angewiesen sind, bleiben damit mobil – trotz eines verringerten Angebots. Krankenschwestern, Pflegepersonal, Mitarbeiter von Polizei und Lebensmitteleinzelhandel müssen auch weiterhin zu ihren Arbeitsplätzen kommen“, sagte NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Wie in zahlreichen anderen Unternehmen sind auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen von den Folgen der Pandemie betroffen und verzeichnen eine gestiegene Zahl von Krankheitsfällen und Mitarbeitern in Quarantäne. Deswegen ist die Reduktion des Angebots zum jetzigen Zeitpunkt richtig, weil der Sonderfahrplan geordnet umgesetzt werden kann. 

Fahrgäste finden alle aktuellen Informationen unter www.mobil.nrw. Die Eingabe der geänderten Fahrplanänderungen in die dynamischen Auskunftssysteme läuft auf Hochtouren. Bis alle Daten über die einschlägigen Apps und Webseiten der Verkehrsunternehmen und Verbünde in NRW verfügbar sind, wird es aufgrund der Vielzahl der Änderungen aber einige Tage dauern. In der Zwischenzeit finden Fahrgäste unter www.mobil.nrw alle notwendigen Informationen. „Wir wollen die Fahrgäste in NRW schnell und umfassend über alle Änderungen informieren. Dazu werden wir die Website in nächster Zeit mehrmals täglich aktualisieren“, sagt Birgit Strecker, Leiterin Kommunikation beim Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM). Auch über die mobil.nrw-App wird auf die Sonderfahrpläne verwiesen und eine Integration in die dortige elektronische Fahrplanauskunft vorbereitet.

Sonderfahrplan Regionalverkehr NRW/Informationen werden fortlaufend aktualisiert auf www.mobil.nrw

Zum Handout

Gemeinsame Erklärung des Verkehrsministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem VDV und dem NWO


Liquiditätsprobleme bei Busunternehmen verhindern: Land beschließt die sofortige Auszahlung der Pauschalmittel für den ÖPNV

Worum geht es?


Busunternehmen, die im Auftrag der Städte und Gemeinden vor allem Schüler- und Linienverkehre abwickeln, stehen aufgrund der Corona-Krise derzeit vor teils drastischen Einnahmerückgängen.


Wie unterstützt das Land diese Busunternehmen?


Um aus den Einnahmeausfällen resultierende Liquiditätsengpässe bei den Verkehrsunternehmen des ÖPNV zu verringern, hat das Verkehrsministerium am 19. März 2020 die sofortige Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale in Höhe von 130 Millionen Euro sowie die sofortige Auszahlung der noch zur Verfügung stehenden Mittel aus der ÖPNV-Pauschale an die Kommunen auf den Weg gebracht.


Wieviel Geld steht zur Verfügung?


Insgesamt werden 227,5 Millionen Euro aus geplanten Mitteln des Landeshaushalts vorzeitig ausgezahlt. Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Wir helfen, wo wir können. Ich bitte die Kommunen darum, von den damit eröffneten Möglichkeiten zur Unterstützung der Verkehrsunternehmen und ihrer Subunternehmen in der aktuellen Krisenlage aktiv Gebrauch zu machen. So können drohende Insolvenzen abgewendet werden.“


Wer ist Ansprechpartner?


Unternehmen, die Buslinien im ÖPNV betreiben, sollten Kontakt zu den ÖPNV-Aufgabenträgern aufnehmen. Aufgabenträger des ÖPNV sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte mit eigenen Verkehrsunternehmen. Die Aufgabenträger sind für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV vor Ort verantwortlich. Mit den Aufgabenträgern sollten die Busunternehmen die Modalitäten einer vorzeitigen Auszahlung der Pauschalmittel durch den Aufgabenträger abstimmen. Sofern die Unternehmen als Subunternehmen für die konzessionierten ÖPNV-Unternehmen tätig sind, sollte der Kontakt zum Auftraggeber, also dem verantwortlichen ÖPNV-Unternehmen, gesucht werden.


Wie verhält es sich mit dem freigestellten Schülerverkehr?


Beim freigestellten Schülerverkehr handelt es sich nicht um ÖPNV, sondern um Busse, die der Schulträger eigens zur Schülerbeföderung zur Schule oder zum Schwimmbad anmietet. Hier gibt es ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem jeweiligen Schulträger (in den meisten Fällen die Kommune, bei Ersatzschulen freie oder kirchliche Träger). Auch hier stellt die Einstellung der Verkehre aufgrund der Schulschließungen eine finanzielle Belastung der Unternehmen dar, die zu Liquiditätsengpässen führen kann. Die Mittel des Landes für den ÖPNV können hier allerdings nicht genutzt werden.


Analog zur Initiative des Landes für den ÖPNV könnten die Schulträger öffentlicher Schulen, die den Schülerverkehr aus der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Schulpauschale finanzieren, Vorauszahlungen auf die noch zu erbringenden Leistungen im weiteren Jahresverlauf prüfen. So würde die Liquidität der Unternehmen kurzfristig verbessert. Ohne Schulschließungen wären die Zahlungen in größerem Umfang zu leisten gewesen, so dass die Schulträger über die entsprechenden Haushaltsmittel verfügen müssten.

Erlass des Verkehrsministeriums vom 11.05.2020

Umsetzung des „Kontaktverbots“ sowie des „Mund-Nasen-Abdeckungsgebots“ im Taxen- und Mietwagenverkehr


MWBSV im Überblick


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